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Use of Trademarks | Markenbenutzung

Benutzung von Marken

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Der eigentliche Zweck von Marken ist deren Benutzung.

Deshalb gibt es in den meisten Ländern - auch in Deutschland - einen mehr oder weniger ausgeprägten Zwang zur Benutzung (Benutzungszwang), der meistens bei 5 Jahren nach Markeneintragung einsetzt.

Weitere Stichworte zur Problematik:

  • Vorratsmarken
  • Abwehrmarken